Aktuelle Informationen
Deckensanierung der S 265 durch Jöhstadt
Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass die Sanierung von Straßendecken auch in unserem Stadtgebiet fortgesetzt wird. So plant das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) den Neubau der Staatsstraße S265 im gesamten Stadtgebiet Jöhstadt vom Ortsteil Schlössel bis hoch zum Gewerbegebiet. Bauausführende Firma wird die STRABAG sein.
Am 6. März fand hierzu eine Bauanlaufberatung bei der Straßenmeisterei in Schönfeld statt. Vor jeder Freude über eine neue Straße, müssen wir aber auch mit den Gegebenheiten einer Baustelle leben. Die Baumaßnahme wird in 3 Bauabschnitte eingeteilt. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich vom Bahnübergang Ortsteil Schlössel bis zur Kreuzung „Scharfe Ecke“. Baubeginn ist der Dienstag nach Ostern, also der 11. April 2023. Ziel ist es, bis zum Pfingstwochenende diesen Abschnitt fertiggestellt zu haben. In dieser Zeit wird dieser Straßenabschnitt für den Verkehr vollständig gesperrt sein. Auch für Anlieger. Wir bitten die Anwohner, sich rechtzeitig auf die Vollsperrung der Straße einzustellen und die Fahrzeuge ggf. an geeigneten Stellen abzuparken.
Der 2. Bauabschnitt geht dann von der „Scharfen Ecke“ bis zum Markt, Abzweig Grumbacher Straße. Geplante Bauzeit hier ist ab Pfingsten (30.05.) bis Mitte Juli. Im Anschluss folgt dann der letzte Bauabschnitt vom Markt bis zum Gewerbegebiet. Wenn alles sehr gut läuft, könnte bis Ende August die Straße saniert sein. Aber man weiß nie was kommt. So ist die Gesamtbauzeit ursprünglich bis Oktober veranschlagt worden und man hält sich diesen Puffer auch offen. Auch der 2. und 3. Bauabschnitt geht jeweils mit der Vollsperrung der entsprechenden Abschnitte einher. Auch hier bitten wir die Anwohner, sich entsprechend darauf einzustellen.
Die Umleitung für den Durchgangsverkehr wird weiträumig über Grumbach erfolgen.
André Zinn
Bürgermeister
Schöffenwahl 2023
In 2023 werden wieder die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt Frauen und Männer, die am Amtsgericht Marienberg und Landgericht Chemnitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 15.05.2023 bei der Stadtverwaltung Jöhstadt, Hauptamt, Markt 185 in 09477 Jöhstadt.
Ein Formular kann hier heruntergeladen werden.
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Führerschein-Umtausch im Erzgebirgskreis
Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen - wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Bis zum 19. Januar 2024 müssen alle alten Führerscheine (graue, rosa oder DDR-Papier-Führerscheine) umgetauscht sein, deren Inhaber in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden. Auf Grund der Corona-Pandemie kann der Umtausch auch weiterhin noch erfolgen.
Durchgeführt wird der Umtausch beim Landratsamt des Erzgebirgskreises.
Landratsamt Erzgebirgskreis
SG Fahrerlaubnisbehörde
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Hotline: +49 3733 831 5320
Das Antragsformular für die jeweiligen Geburtsjahrgänge können Sie hier herunterladen:
Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1953 – 1958
Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1959 – 1964
Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1965 – 1970
Benötigte Unterlagen für den Führerschein-Umtausch
1 aktuelles biometrisches Passfoto
Kopie des alten Führerscheines und des gültigen Personaldokumentes
sofern Zuhause aufbewahrt: graue VK 30 des ursprünglichen Fahrerlaubnisantrages (Postkartengröße; wurde bis Ende Mai 1982 ausgehändigt)
ausgefülltes Antragsformular + Kontrollblatt mit auf den Kartenführerschein zu übertragender Unterschrift
Wurde der Führerschein nicht durch den Erzgebirgskreis (oder die Altlandkreise ASZ; ANA; MEK; STL) ausgestellt wird eine Karteikartenabschrift (KKA) der ausstellenden Behörde benötigt.
Hinweise zur Fäkalien-Entsorgung
ACHTUNG:
Die Anmeldung zur Fäkalienabfuhr in den Ortsteilen und im Stadtgebiet erfolgt über den
Abwasserzweckverband „Oberes Zschopau- und Sehmatal“
Ansprechpartnerin:
Frau Schreiter
Tel: 03733-500221